Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die Scheidung oder auch andere Angelegenheiten über unsere Kanzlei per Email-Kontakt /Telefon/Skype abzuwickeln, ohne dass Sie
persönlich die Kanzlei aufsuchen müssen. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung müssen Sie lediglich zu einem kurzen Gerichtstermin, in dem die Scheidung ausgesprochen wird, persönlich erscheinen.
In Ausnahmefällen, wie z.B. Auslandaufenthalt, können wir für Sie unter Umständen auch einen Antrag auf Freistellung vom persönlichen Erscheinen bei Gericht stellen.
Bei einvernehmlichen Scheidungen von Kurz-Ehen bzw. bei vorhandenem Ehevertrag mit Ausschluß des Versorgungsausgleichs, können wir Ihnen in vielen Fällen
helfen, innerhalb weniger Wochen geschieden zu werden.
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